Latente Steuern
- 1. Latente Steuern
a) Änderungen durch das BilMoG
Im Rahmen des BilMoG wurde das Konzept zur Abgrenzung von latenten Steuern im Einzel- und Konzernabschluss geändert.
b) Verhältnis zu IAS/IFRS
Der Gesetzgeber passt das HGB an das international übliche termporary Konzept an.[3] Auch die Ausnahmen zur Abgrenzung von latenten Steuern entsprechen den internationalen Vorschriften. So verbietet IAS 12.21 ebenso wie § 306 S. 3 HGB n. F. den Ausweis latenter Steuern auf einen Goodwill aus der Konsolidierung. Es bestehen dementsprechend in Zukunft keine wesentlichen Differenzen zwischen HGB und IAS/IFRS.
c) Zwischenfazit
Die bisherige Praxis für die Bilanzierung latenter Steuern im Konzernabschluss zeigte, dass viele Unternehmen diese eher untergeordnet behandelt haben.[4] Dies könnte sich durch den Systemwechsel ändern. Hinzu kommt, dass sich die Komplexität und der Ermittlungsaufwand bei der Steuerabgrenzung erhöhen. Es kann für den Bereich der latenten Steuern also nicht von einer Entlastung der Wirtschaft gesprochen werden. Inwieweit dem ein erhöhter Informationsnutzen entgegensteht, ist fraglich.[5]
[1] Vgl. Küting/Seel, in: Küting/Pfitzer/Weber (Hrsg.), Das neue deutsche Bilanzrecht, 499 (527).
[2] Vgl. Küting/Seel, in: Küting/Pfitzer/Weber (Hrsg.), Das neue deutsche Bilanzrecht, 499 (527).
[3] Vgl. Petersen/Zwinner, Konzernrechnungslegung nach HGB inkl. BilMoG, 111.
[4] Vgl. Loitz, DB 2009, 919.
[5] Vgl. Küting/Seel, in: Küting/Pfitzer/Weber (Hrsg.), Das neue deutsche Bilanzrecht, 499 (532).