Seitenzahl
Die Seitenzahl führt immer wieder einmal zu Verwirrung. Oft ist sie nicht genau definiert und ergibt sich quasi zwangsläufig aus dem Satzspiegel (Seitenränder, Zeilenabstände, Schriftgröße). Grafiken zählen zur Seitenzahl, wenn sie keinen „unverhältnismäßig großen Umfang annehmen“. Deshalb ist es problematisch, nur nach Zeichenzahl zu berechnen. Es gibt aber keine andere Möglichkeit.
Die offizielle Normseite ist 1999 im „Rahmen des Normvertrags definiert“ worden, „den der Börsenverein des Deutschen Buchhandels mit dem Verband Deutscher Schriftsteller 1992 als Empfehlung für die Vertragsgestaltung erarbeitet hat“. Es ist ein „Standard, der sich noch im Schreibmaschinenzeitalter im Literaturbetrieb herausgebildet hat. Eine Normseite hat einen Satzspiegel von 30 Zeilen à 60 Anschläge. [...] Bei der Definition der Normseite ist berücksichtigt worden, dass auch Leerzeilen, Absätze oder Kapitelüberschriften in einem Werk sinngebend sein können. Das wiederum bedeutet, dass eine Zeile 60 Zeichen haben kann, aber nicht muss.“
Die VG Wort definiert eine Normseite mit 1.500 Zeichen. Hintergrund ist der Gedanke, dass sich Texte nicht einfach in strikte Einheiten von je 60 Zeichen zerlegen lassen. Durch die Formatierungen mit Absätzen, Zwischenüberschriften und teilweise auch bewussten manuellen Seitenumbrüchen entstehen „Lücken“. Damit will ein Autor niemanden übers Ohr hauen, sondern sie gehören zur formalen Gestaltung von Texten dazu, seien es wissenschaftliche Arbeiten, Hausarbeiten, Übersetzungen oder sonstige Autorentexte.
Deshalb muss die Seitenzahl nach der Auftragserteilung immer genau definiert werden. Die Einhaltung der geforderten Seitenzahl gehört zum Standard wissenschaftlichen Arbeitens!