Unternehmensspenden als Teil des demokratischen Prozesses in der BRD!?
1. Einleitung
Die deutsche Parteilandschaft ist in einem stetigen Wandel, jedoch sind einige Punkte im wissenschaftlichen Diskurs stetig widerkehrend.
Dazu gehört die Parteienfinanzierung, welche vor allem in Wahlkampfzeiten besondere Aufmerksamkeit, auch in der Öffentlichkeit, genießt. Dabei wird oftmals die Frage laut, wie demokratisch Parteien überhaupt sein können, wenn sie ihre Finanzierung auf Spenden stützen.
In der vorliegenden Arbeit wird diese Thematik näher untersucht. Dazu wird in Kapitel zwei das theoretische Grundmodell erläutert, auf welches sich die Arbeit stützt.
Im dritten Kapitel wird sich der Definition wichtiger Begriffe gewidmet, „denn nur klare und deutliche Begriffe erlauben eine genaue Beschreibung von Sachverhalten […] und damit die Entwicklung aussagekräftiger Theorien.“ (Daase et al. 2008). Des Weiteren wird in den Unterkapiteln 3.1 und 3.2 die Operationalisierung, welche die Messbarmachung der zu untersuchenden Objekte beschreibt, sowie die Fallauswahl beschrieben.
Kapitel vier wird der Analyse der Finanzierungsinstrumente gewidmet, um das Ausmaß der Spenden erfassen zu können. So soll die Relevanz von Spenden erfasst werden, welches durch die Literaturauswertung in Kapitel 4.1 unterstützt wird.
Dabei soll herausgearbeitet werden, welchen Einfluss Parteispenden auf die demokratischen Prozesse von Parteien haben und ob diese den Einfluss von Unternehmen nicht exponentiell steigern, was zu einer Minderung des Einflusses natürlicher Personen führt.
Nachfolgend soll auf Grundlage dieser Ergebnisse ein Modell entworfen werden, welches die kritischen Punkte der Parteienfinanzierung, unter Beachtung der demokratischen Elemente, regelt. Somit versucht diese Arbeit einen Lösungsvorschlag für die anhaltende Diskussion der Spendenfinanzierung von Parteien zu liefern.
Abschließend wird in Kapitel fünf ein kurzes Fazit für diese Arbeit gezogen.
2. Theoretisches Grundmodell
Parteien sind elementarer Bestandteil einer repräsentativen Demokratie. Damit diese im Falle der BRD ihre durch die Verfassung und weiterführende Gesetze angedachte Rolle ausführen können, ist die Sicherstellung genügender finanzieller Mittel essentiell.
Allerdings ist „in allen westlichen Demokratien […] die Parteienfinanzierung umstritten.“ (Naßmacher 2002: 159) Somit steht die Politikwissenschaft vor der Herausforderung eine zufriedenstellende Lösung, welche auch praktisch umsetzbar ist, bereitzustellen. Dabei ist zu klären welche Quellen legitim sind, um den stetig wachsenden Geldbedarf der Parteien zu decken. Insbesondere ist dies relevant, da keine Deckelung der Geldausgaben im Wahlkampf vorgesehen ist. Somit kann nach dem Motto „viel hilft viel“ vorgegangen werden, was zu einer aufsteigenden Kostenspirale im Parteienwettbewerb führt. (Bundeszentrale für politische Bildung 2013: o. S.) In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass in dieser Arbeit weder die Ausgaben von Parteien diskutiert werden sollen noch eine Verminderung des Wettbewerbs zwischen diesen gefordert wird, denn „[…] moderne demokratische Gesellschaften sind ohne ein System konkurrierender Parteien nicht funktionsfähig.“ (Stös 2002: 15)
Der rechtliche Rahmen für Parteien ist in Deutschland traditionell sehr eng, „für einen kritischen Beobachter […] wirkt die gesamte Parteienrechtsregelung wie ein einschnürendes Korsett […]“. (Alemann 2010: 97) Dennoch drehen sich öffentliche sowie wissenschaftliche Diskurse häufig um Spenden von Unternehmen, Verbänden u. ä. - kurz gesagt: Spenden von juristischen Personen.
Daher ist diese Art der Parteienfinanzierung von besonderer Relevanz und stellt neben der Frage der verfassungsrechtlichen Grundlage vor allem Ansprüche an einen ganzheitlichen normativen Ansatz.
3. Forschungsdesign
In dieser Arbeit werden Parteien gemäß dem Parteiengesetz der Bundesrepublik Deutschland definiert. Dies bedeutet, dass
„Parteien […] Vereinigungen von Bürgern [sind], die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß [sic!] nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.“ (Parteiengesetz 2011: §2 )
Als Unternehmensspenden werden alle materiellen Zuwendungen wie Sachleistungen und Geldflüsse von juristischen Personen an Parteien betrachtet. Dies soll sicherstellen, dass auch Verbände und ähnliche Akteure erfasst werden und ein ganzheitliches Bild möglich wird. Ausgenommen sind lediglich Unternehmen, welche sich in Parteibesitz befinden, um einen Zirkelschluss zu verhindern.
Im Zusammenhang mit den Unternehmensspenden ist die sogenannte Umwegfinanzierung relevant. Unter diesem Begriff wird in der vorliegenden Arbeit verstanden, dass, um eine Spende zu verschleiern, die Zahlung nicht direkt vom Unternehmen[1] selbst getätigt wird, sondern über eine Stiftung oder Mittelsmann geleitet wird. Dadurch kann sowohl eine Gemeinnützigkeit vorgetäuscht, im Falle der Spende an eine Stiftung, als auch die Offenlegung des Unternehmens als Spender verhindert werden. Außerdem sind staatliche Zahlungen an Stiftungen, welche diese dann anstatt für die angedachte Tätigkeit an Parteien weiterleiten beziehungsweise dieses Geld für Parteiarbeit verwenden, auch als Umwegfinanzierung zu betrachten.
Des Weiteren ist die mediale Kommunikation ein wichtiger Faktor. Denn damit die Öffentlichkeit überhaupt informiert wird ist eine Berichterstattung notwendig. Dabei ist das sogenannte Framing zu beachten, denn
„Framing […] beschreibt die Selektion, Exklusion und Betonung spezifischer Themeneigenschaften, durch die der sachliche Gehalt eines Themas kontextualisiert oder gerahmt wird. Das bedeutet, dass durch die gewählte Perspektive der Mediendarstellung die Bewertung durch den Rezipienten bewusst oder unbewusst in eine bestimmte Richtung gelenkt wird.“ (Rhomberg 2009: 126)
3.1 Operationalisierung
Um feststellen zu können, ob Unternehmensspenden an Parteien demokratiefördernd oder –schädigend sind, muss differenziert betrachtet werden welche Spenden eingehen und wie groß der realpolitische Einfluss dieser ist. Sollten abrupte Politikwechsel offensichtlich werden, welche Spendern Wettbewerbsvorteile oder ähnliches bescherten, die nicht durch andere Faktoren beeinflusst wurden, so ist dies eine klare Beeinflussung. Gleichwohl ist damit die Frage nach der Auswirkung auf die deutsche Demokratie noch nicht geklärt.
Dies zu klären ist eine heikle Angelegenheit, welche sich nur schwer quantifizieren lässt. Um dies trotzdem im Rahmen der in dieser Arbeit zur Verfügung stehenden Mittel gewährleisten zu können, wird zunächst eine Literaturauswertung vorgenommen. In dieser werden Stimmen aus der Medienlandschaft sowie der Forschung untersucht und es wird versucht diese, sofern möglich, zu einem universellen Standpunkt zusammenzufassen. Dabei stehen jedoch nicht die subjektiven Berichterstattungen aus den Medien im Mittelpunkt, diese dienen lediglich zur Veranschaulichung der wissenschaftlichen Forschung beziehungsweise dazu, einen Einblick in die öffentliche Meinung zu bekommen.
In der normativen Annäherung soll auf Basis dieser Ergebnisse ein Modell entwickelt werden, welches die Problematik der Unternehmensspenden in einem politikwissenschaftlichen Rahmen behandelt. Aufgrund der fehlenden Expertise im Bereich des Verfassungsrechts findet eine solche Beurteilung nicht statt. Dabei stehen die Vereinbarkeit von politischer Programmatik mit Finanzierbarkeit der Parteiarbeit sowie der Wahrung demokratischer Grundwerte im Fokus.
3.2 Fallauswahl
Der Fokus dieser Arbeit musste zur Vereinheitlichung der Betrachtung eingegrenzt werden. Dabei waren der Einfluss auf die Realpolitik sowie die Höhe des Budgets der Parteien die ausschlaggebenden Faktoren. Daher wurden in dieser Arbeit all jene Parteien berücksichtigt, welche in Land- oder Bundestag vertreten sind, mit Ausnahme der Piratenpartei und der NPD. Diese fallen aufgrund ihres geringen Einflusses (NPD) und ihrer marginalen Finanzen (Piratenpartei) aus dem Raster. (vgl. Deutscher Bundestag 2014: 41 - 70) Dadurch wird sichergestellt, dass aufgrund des Budgets kleine Spenden nicht exponentiell stark ins Gewicht fallen können, während diese bei größeren Parteien lediglich einen Bruchteil der Gesamtsumme ausmachen würden. Dies soll verhindern, dass eine mögliche Einflussnahme mit exponentiellem Erfolg das Gesamtergebnis verzerrt. Des Weiteren ist bei Parteien mit minimalem Einfluss nicht zu beobachten ob Spenden zur Beeinflussung der Programmatik erfolgen, da diese nicht in der Position sind die Realpolitik des Landes zu gestalten.
4. Parteienfinanzierung
In der Anfangsphase der Bundesrepublik Deutschland war die Finanzierung der Parteien ein wichtiger Aspekt, welcher schnellstmöglich geklärt werden musste, um eine funktionierende Demokratie zu garantieren. Denn nur unter rechtlich gesicherten finanziellen Rahmenbedingungen war die Organisation bzw. Neugründung von Parteien möglich. Indes hatten die Parteien, je nach Ausrichtung, unterschiedliche Ansätze; sie finanzierten sich zum Großteil aus "Beiträgen der Mitglieder, wie insbesondere die SPD als Massenmitgliederpartei, und Spenden, wie besonders die bürgerlichen Parteien CDU/CSU und FDP, die noch weitgehend den Charakter von Honoratiorenparteien hatten." (Alemann 2010: 106)
Um die Transparenz von Spenden zu gewährleisten, wurde im Jahre 1967 im Zuge des Parteiengesetzes erstmalig eine Rechenschaftspflicht eingeführt. (vgl. Alemann 2010: 106). Diese führte allerdings nicht immer zum gewünschten Erfolg, wie zahlreiche Spendenaffären in den folgenden Jahrzehnten bewiesen. Dennoch haben Spenden bei weitem nicht mehr den Stellenwert wie sie ihn noch in der Anfangszeit hatten. „Aus den Rechenschaftsberichten der CDU, der CSU und der F.D.P. [sic!] ist freilich ersichtlich, dass diese Geldquelle spätestens 1974 den Höhepunkt ihrer Bedeutung überschritten hatte.“ (Naßmacher 2002: 168f)
So mussten auch die bürgerlichen Parteien ihre Geldeinnahmen aus anderen Quellen beziehen. Dies geschah jedoch auf unterschiedliche Arten. Während „die CDU […] im Hinblick auf Mitgliederzahl und Beitragsaufkommen in den letzten Jahren beträchtlich aufholen“ (Naßmacher 2002: 169f) konnte, ist die FDP weiterhin auf andere Einnahmen angewiesen.
In diesem Zuge ist die staatliche Finanzierungshilfe für Parteien, welche sich im Laufe der Zeit etablierte, eine große Stütze. „Momentan erhalten die Parteien jährlich für jede gültige Wählerstimme bei Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl 0,85 € bis zu einer Gesamtzahl von 4 Mio. Stimmen sowie 0,70 € für jede weitere Wählerstimme („Wählerstimmenanteil“).“ (Alemann 2010: 109) Dies ermöglicht es den Parteien sich unabhängig von Mitgliederzahlen und Spenden eine finanzielle Basis zu schaffen. Allerdings sind Spenden, wenn auch ihre Hochzeit bereits vorbei ist, weiterhin wichtig. Denn „darüber hinaus werden die von natürlichen Personen gewährten Zuwendungen bis zu einer Gesamthöhe von 3.300 € je Person und Jahr vom Staat mit einem Betrag von
0,38 € je Euro bezuschusst („Zuwendungsanteil“).“ (Alemann 2010: 109) Dies zeigt dennoch auch auf, dass Spenden von Unternehmen zwar weiterhin wünschenswert sind, aber im Gegensatz zu Privatspenden keine Unterstützungen durch den Staat mit sich bringen. Durch diese Formen der Finanzierung liegt der Anteil staatlicher Zuschüsse für alle etablierten Parteien zwischen knapp 30 % und gut 40 %. Dabei haben die bürgerlichen Parteien einen geringeren Anteil als beispielsweise Bündnis 90/Die Grünen und die Linke (vgl. Alemann 2010: 112). Bei Kleinstparteien, welche nicht im Bundestag oder anderen Parlamenten vertreten sind, kann dies allerdings noch bedeutend stärker ausfallen. Denn „Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung haben grundsätzlich diejenigen Parteien, die bei der jeweils letztens [sic!] Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 % oder bei einer der jeweils letztens [sic!] Landtagswahlen 1 % der Stimmen für ihre Listen erreicht haben.“ (Alemann 2010: 109) Dies bedeutet, dass viele Parteien ohne Einfluss auf die Realpolitik Anspruch auf staatliche Mittel haben. Da aber ihr Einfluss nicht gegeben ist, sind Spenden von Unternehmen o. ä. eher unwahrscheinlich bzw.
marginal und auch ihre Mitgliederzahlen und somit
–beiträge sind sehr gering. Dadurch ist ein höherer Prozentsatz an staatlichen Mitteln möglich. Bei der staatlichen Förderung ist indes keine unbegrenzte Summe verfügbar, die absolute Obergrenze ist seit dem Jahr 2002 auf 133 Mio. Euro festgelegt. Jedoch „übersteigt der theoretische Anspruchsumfang […] regelmäßig die absolute Obergrenze, was dazu führt, dass die Parteien […] nicht in voller Höhe, sondern […] proportional gekürzte Beträge erhalten.“ (Aleman 2010: 110) Des Weiteren ist eine staatliche Förderung, welche die staatsunabhängigen Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge übersteigt, nicht statthaft.
Die nicht unumstrittenen Mandatsträgerbeiträge bilden eine weitere starke Säule der Parteienfinanzierung, „[…] die in den Satzungen aller im Bundestag vertretenen Parteien verankert sind. Laut Parteiengesetz handelt es sich dabei um regelmäßige Geldleistungen, die ein Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes über den normalen Mitgliedsbeitrag an seine Partei leistet.“ (Alemann 2010: 111) Diese von Naßmacher auch „Nutznießerbeiträge“ (Naßmacher 2002: 171) genannten Abgaben sind offiziell als Spenden deklariert und werden auch als solche vom Staat bezuschusst. Allerdings sind diese, wie bereits oben erwähnt, verpflichtend in den Satzungen der Parteien festgeschrieben, weswegen sie eher als Zwangsabgabe zu werten sind.
Neu hinzugekommen sind sogenannte Sponsorings, welche bisher nur aus sportlichen u. ä. Bereichen bekannt waren. Dies bedeutet, dass „[…] durch den Einsatz materieller Mittel […] die Möglichkeit politischen Gehörs erkauft“ (Roßner 2006: 74) wird. Materiell bezieht sich dabei nicht zwingend auf Geldspenden, sondern auch Sachleistungen sind durchaus möglich. Diese umfassen beispielsweise das Catering auf Veranstaltungen durch Nahrungsmittelkonzerne, kostenlose Zusendung von Werbematerial durch Paketdienste, etc.. Im Unterschied zu sportlichen Veranstaltungen sollte weitergehend bedacht werden, dass
„[...] wenn ein weltweit agierender Hersteller von Limonaden und koffeinhaltigen Brausen auf einem Bundesparteitag einen Getränkestand aufbaut, so geschieht das nicht, um an einem positiven Image der Parteidelegierten oder der Partei in der Öffentlichkeit zu partizipieren.“ (Roßner 2006: 73).
Daher ist diese Art der Finanzierung auch stark umstritten, besonders da die Werbefunktion auf Parteitagen u. ä. oft als unverhältnismäßig zu den Kosten dieser angesehen wird. Somit ist auch die Forderung von Nostitz
„[…] um den politisch und verfassungsrechtlich bedenklichen Auswirkungen des Sponsoring entgegenzuwirken, sollten die Finanzbehörden angewiesen werden, immer dann, wenn die Werbung für Produkte und Dienstleistungen nicht manifest vorrangiges Anliegen ist, [...] die Anerkennung als Betriebsausgaben zu versagen“ (Nostitz 1996: 86)
Noch einen Schritt weiter geht Ipsen in seiner Aussage, Sponsoring als Kategorie komplett abzulehnen und die Gelder beziehungsweise Sachleistungen als Spenden einzuordnen. (vgl. Ipsen 2006)
Allerdings sind die früher vernachlässigbaren Einnahmen aus Unternehmensanteilen zumindest für die SPD immer relevanter geworden. Diese hat zum Beispiel Beteiligungen an der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft erworben, deren Gewinne in jüngster Zeit immer mehr an Bedeutung für die SPD erlangen.
„Bis ins Jahr 1997 betrugen sie nie mehr als 500.000 Euro. Seitdem sind die Prämien stetig gewachsen. In den Jahren 2005 und 2006 wurden insgesamt rund 14 Millionen Euro ausgeschüttet, 2007 und 2008 gut 20 Millionen. Allein 2008 überwies die DDVG 11,4 Millionen Euro an die Gesellschafterin SPD.“ (Gathmann & Medick 2010)
Dabei ist jedoch nicht nur der finanzielle Anreiz besonders hoch, denn Tageszeitungen, welche zum Teil oder komplett in Parteibesitz sind, werden höchstwahrscheinlich nicht besonders kritisch gegen diese agieren. Somit sind Sachleistungen, welche sonst Public Relations Agenturen erledigen würden, durchaus denkbar, wenn auch hierbei ein konkreter Nachweis fehlt.
4.1 Literaturauswertung
Größere Spenden sorgten schon immer für Diskussionen, dies ist kein Phänomen der letzten Jahre, gleichwohl bekommt die Thematik stets eine besondere Brisanz sobald es um Unternehmensspenden geht. Diese sorgen im Speziellen für Aufmerksamkeit, sowohl in der politischen und wissenschaftlichen Sphäre als auch in der Öffentlichkeit. Bereits 1950 prangerte die SPD „in ihrer Denkschrift «Unternehmermillionen kaufen politische Macht» […] an, dass Zuwendungen an Parteien durch Unternehmen verschleiert wurden, indem Gelder über Umwege an gemeinnützige Vereine flossen.“ (Scheuch & Scheuch 2000: 37) Dies ist zum Einen natürlich auf politisches Kalkül zurückzuführen, da dies dem politischen Gegner ohne eigenes Risiko schadet, zum Anderen zeigt es wiederum auch die Problematik dieser Zahlungen auf. Die damaligen Gesetze sorgten durch die fehlende Rechenschaftspflicht für Parteien für undurchsichtige Finanzierungen von und intransparente Spenden an Parteien. Die junge Demokratie passte sich somit langsam an die neuen Gegebenheiten an und führte, wie bereits in Kapitel vier angesprochen, erst 1967 die Rechenschaftspflicht ein. Diese konnte allerdings nicht das Problem der Umwegzahlungen lösen, denn „Moralität ist ihrem Begriff nach nicht erzwingbar.“ (Schachtschneider 1994: 638) Denn unmoralisches Handeln, besonders wenn es strafrechtlich relevant ist, lässt sich nicht durch den Erlass neuer Gesetze verhindern. Es ist zwar löblich und notwendig diese Regelungen zu treffen und den Spielraum für intransparente Finanzierungen zu reduzieren, jedoch ist es dadurch nicht möglich Politiker beziehungsweise die Mitarbeiter der Fraktionen zu moralischem Verhalten zu zwingen. Es kann lediglich versucht werden die gewünschten Verhaltensformen zu erzeugen, indem Strafen als extrinsische Motivationsfaktoren dienen.
Es ist jedoch nicht immer entscheidend, in wie fern Spenden und Einfluss auf die Politik zusammenhängen, für die Presse sowie Öffentlichkeit ist es ausreichend das Spenden geflossen sind um mit Moralität zu argumentieren. So verhielt es sich im Falle der Spenden an die FDP durch den Unternehmer August von Finck. „Bei der FDP trudelten im Laufe des Jahres 2009 zusammen 1,1 Millionen Euro ein […]“ (Denkler 2010); Geld, was mit der Senkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen in Zusammenhang gebracht wurde. Auch wenn eine direkte Beeinflussung nicht nachzuweisen war wurde von der Käuflichkeit der Politik gesprochen (Gathmann/Medick 2010: o.S.). So argumentierte die Opposition, es würde ausreichen dass man sich Käuflichkeit vorstellen kann um die Spenden verwerflich zu machen. Weitergehend nannte der Spiegel es "[…] zwar legal - doch eben auch sittenwidrig." (Mohr 2010: o. S.)
Daher wird immer wieder der Ruf laut Unternehmensspenden generell zu verbieten, wie es beispielsweise in den USA und Frankreich der Fall ist. (Sharma 2010: o. S.) Dies würde in Deutschland jedoch aufgrund der in Kapitel 4.1 angesprochenen Finanzstruktur die bürgerlichen Parteien ungleich härter treffen. Daher ist es unwahrscheinlich, dass diese sich für das Verbot einsetzen würden, insbesondere da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14.07.1986 erklärte, dass es „[…] die Abzugsfähigkeit von Spenden […] bis zu einem Betrag von 100.000,-- DM für verfassungsrechtlich unbedenklich […]“ (Schreiber 1989: 8) hält. Allerdings sollte nicht nur der verfassungsrechtliche Aspekt Beachtung finden, denn selbst wenn eine direkte Bezuschussung durch den Staat nicht stattfindet, so ist „die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen und Spenden an Parteien bis zu einer bestimmten Höchstgrenze […] eine indirekte öffentliche Parteienfinanzierung.“ (Landfried 1990: 112) Dadurch lässt sich die maximale staatliche Förderhöhe, durch die entgangenen Steuern, ausweiten beziehungsweise umgehen.
Daher ist die von Nostitz im Kapitel 4.1 angesprochene Forderung nach einer genauen Prüfung von Spenden nicht nur auf die Sinnhaftigkeit[2] durchzuführen, sondern auch in wie weit Umwegzahlungen[3] vorliegen. Dabei spielen die parteinahen Stiftungen eine besondere Rolle. So kaufte die Friedrich-Naumann-Stiftung „in den Jahren 1981 bis 1983 jeweils 45.000 Exemplare der FDP-Mitgliederzeitschrift.“ (Landfried 1990: 108) Das die Stiftung die Werbearbeit beziehungsweise -kosten für die Partei übernahm ist allerdings nicht nachzuweisen, auch wenn die Indizien dies vermuten lassen. An dieser Stelle wäre eine „Offenlegung der Finanzen der parteinahen Stiftungen“ (Landfried 1990: 108) notwendig, damit ersichtlich wird, woher die finanziellen Mittel stammen und wofür diese verwendet werden. Allerdings ist ohne diese Grundlage eine genaue Analyse nicht möglich. Das Prekäre an dieser Situation ist die Tatsache, dass die parteinahen Stiftungen staatlich gefördert werden. Das jährliche Volumen übersteigt mit 380 Mio. Euro die absolute Obergrenze der staatlichen Parteifinanzierung somit um das beinahe Dreifache. (Alemann 2010: 110) Durch die angesprochene Praxis der angenommenen Kostenauslagerung kann die Obergrenze damit überschritten und die gesetzliche Regelung ausgehebelt werden.
4.2 Eine normative Annäherung
Nach der Betrachtung des Ist-Zustandes soll in dieser Arbeit nun eine Annäherung an den optimalen, den Soll-Zustand, erbracht werden. Dabei spielen programmatische, soziale und moralische Punkte eine wesentliche Rolle. Eine verfassungsrechtliche Beurteilung wird, wie eingangs erwähnt, nicht stattfinden. Des Weiteren liegt der Fokus auf einem realistischen Modell, eine Utopie ist weder angestrebt noch wird sie als förderlich erachtet.
Die Problematik der Kritik an Parteispenden rührt meist aus folgender Fragestellung heraus: Wird gespendet, weil die Programmatik der Partei dem Spender gefällt oder wird aus der Intention heraus gespendet die Programmatik einer Partei zu beeinflussen?
Diese Frage ist durchaus verständlich, spielt sie für die öffentliche Wahrnehmung einer Partei doch eine große Rolle, insbesondere da größere Spenden schnell zum Skandal hochstilisiert werden können. Ein Beispiel dafür wurde bereits im Kapitel 4.2 behandelt. Dabei ist für eine Partei nichts schädlicher als ein solcher Skandal, denn „was wir über unsere Gesellschaft, ja über die Welt, in der wir leben, wissen, wissen wir durch die Massenmedien.“ (Luhmann 1996: 9, zit. n. Rhomberg 2009: 132) Somit sind die Parteien automatisch dazu angehalten jeglichen Anschein von Bestechlichkeit von sich zu weisen um negative Presse zu vermeiden. Dieser Automatismus ist durch den „Catch-All“ Effekt zu erklären, da die Parteien stets nach dem größtmöglichen Wählerpotential streben. Deshalb versuchen sie möglichst keine Wähler zu vergraulen, sondern streben stets nach der politischen Mitte, da sie davon ausgehen, dass ihre Stammwähler ohnehin bleiben. Dementsprechend werden die Medien für Parteien immer interessanter und rücken stärker in den Fokus, um einen optimalen Eindruck bei der Wählerschaft zu hinterlassen.
„Zunehmend wandelt sich der Einsatz von Marketingtechniken im politischen Bereich von einer isolierten Anwendung von Marketinginstrumenten hin zu einem koordinierten Einsatz derselben. Kunden-(Wähler-)orientierung in einer langfristigen Austauschbeziehung wird mehr und mehr als Grundlage auch des politischen Wettbewerbs angesehen.“ (Hennberg 1995: 284)
Daher sind Spenden von Unternehmen, selbst Privatspenden von Unternehmern, immer ein Risiko, welches es abzuwägen gilt. So brach ein wahrer Sturm negativer Berichterstattung über die CDU herein, nachdem sie 690.000 Euro an Spendengelder von Großaktionären der BMW Group im Jahre 2013 bekam. Auch hier war, wie im Falle der FDP in Kapitel 4.2 beschrieben, von gekaufter Politik die Rede. (vgl. Fried 2013: o. S.) Somit ist eine Gefahr für die Demokratie unter dem Gesichtspunkt der medialen Aufmerksamkeit nicht gegeben, denn eine kritische und direkte Berichterstattung ist bei gemeldeten Spenden meist gegeben. Bedenklich ist hierbei allerdings die in Kapitel 4.1 genannte Verflechtung von Politik und Medien. Diese könnte die Kontrollfunktion der Medien teilweise abschwächen oder sogar aushebeln. Insbesondere wenn sich in der oligopolen Medienlandschaft einige Akteure der Unterstützung des Wahlkampfes verschreiben, wie es die Financial Times Deutschland 2002 zu Gunsten der CDU tat. (Wagner 2007: 147)
Dabei darf jedoch nicht versäumt werden die gleichermaßen negativen Reaktionen auf Unternehmensspenden sowie Spenden von Privatpersonen zu betrachten. Für die Berichterstattung ist es scheinbar irrelevant woher die Spendengelder kommen, ein Vorwurf der Bestechlichkeit ist allgegenwärtig. Die Logik dahinter ist stets, dass ein Unternehmer für das Wohl seines Unternehmens spendet und das Geld aus diesem vorher entnommen beziehungsweise es durch dieses verdient hat. Diese Argumentation ist durchaus nachvollziehbar, weist allerdings gleichzeitig auf den Knackpunkt der Parteienfinanzierung mittels Spenden hin: Unternehmensspenden zu verbieten würde vermutlich zu einem vermehrten Spendenaufkommen von Unternehmern und Anteilseignern führen. Diese können mittels Privatentnahmen, Gewinnausschüttungen, Sonderzahlungen etc. pp. die Gelder aus dem Unternehmen entnehmen und sie daraufhin spenden, was sogar noch zu der in Kapitel 4 angesprochenen staatlichen Förderung führen würde. Des Weiteren wird durch die derzeitige Rechenschaftspflicht bereits eine gewisse Transparenz gewährleistet, da dem Bundestag gegenüber Spenden über 50.000 Euro angezeigt werden müssen und Lobbypolitik somit nachvollziehbar wird.
Eine weitere Verwässerung dieser Transparenz, beispielsweise durch erzwungene Umwegfinanzierungen beim Verbot von Unternehmensspenden, würde sich negativ auf den demokratischen Prozess auswirken. Denn „das Sammeln von Informationen, um bei der Wahl eine begründete Entscheidung treffen zu können, stellt jedenfalls ein öffentliches Gut dar, das die Bürger nur in einem begrenzten Maß bereit sind bereitzustellen.“ (Frey 2005: 59) Durch eine weitere Erhöhung der Recherchetätigkeiten der Wähler wäre somit der Demokratie ein Bärendienst erbracht. Dies ist laut Rhomberg damit begründet, dass es „für den Großteil der Bürger [...] irrational [ist], sich allumfassend und detailliert über Politik und bestimmte Issues zu informieren, denn die individuellen Kosten übersteigen den individuellen Nutzen.“ (Rhomberg 2009: 94) Der einzige Weg dies zu verhindern wäre ein generelles Spendenverbot, wobei dies eine generelle Neuregelung des Parteiensystems mit Deckelung der Wahlkampfkosten und weiteren Maßnahmen erfordern würde.
Allerdings sind die durch Spenden und Sponsoring gewonnen Kontakte und Beziehungen ein wichtiger Faktor für Integrität und ehrbares Verhalten. „Granovetter sieht in der hohen „Streuung“ schwacher Beziehungen einen Grund dafür, dass die Einbettung der Akteure eine Art „sozialer“ Bremse für Betrug […] darstellt.“ (Stegbauer 2010: 107) Dies ist besonders gut branchenintern nachzuvollziehen. Wenn Politiker Kontakt zu Vertretern eines jeden Konzerns einer Branche haben, ist Klientelpolitik für einzelne Konzerne unwahrscheinlicher. Auf das Gesamtbild übertragen bedeutet dies, dass durch die Kontakte zwar ein Einblick und Austausch stattfindet, jedoch auch hier extreme Klientelpolitik, besonders in Verbindung mit der Skandalisierung von Spenden in den Medien, fast ausgeschlossen wird. Branchenübertragend ist daher zu sagen, dass Kontakte in alle Branchen eine Bevorzugung einzelner einschränken und, je nach Streuung der Kontakte, sogar ausschließen können. Spenden können, wie bereits erwähnt, zwar einen Austausch erkaufen, jedoch ist dabei zu beachten, dass die Parteien nicht in erster Linie an monetären Gewinnen interessiert sind. Diese dienen lediglich dazu den Wahlkampf und die Parteiarbeit zu finanzieren. Daher wäre eine Politik, welche von der Bevölkerung so wahrgenommen wird, dass sie bestimmte Gruppen besonders bevorzugt, nicht nachhaltig und würde ihr Primärziel untergraben. Aus diesem Grunde würde eine solche Partei Einbußen beim Stimmenanteil in Kauf nehmen, um einer bestimmten Klientel Wahlgeschenke zu machen, was langfristig zu einer Verminderung des realpolitischen Einflusses der Partei führt. Aus diesem Grunde sind Spenden eher als Unterstützung für eine bereits vertretene Programmatik zu verstehen, wodurch der Einfluss der Spender nicht signifikant ansteigt, insbesondere durch die Diversifizierung der Einnahmen.
Hierbei spielt die staatliche Unterstützung eine große Rolle. Koß beschreibt
„[…] die Entfremdungsthese, die eine Abschottung der Parteieliten von den einfachen Mitgliedern postuliert, weil Mitgliedsbeiträge, kleine Spenden und freiwillige Mitarbeit (die wichtigsten Vorteile, die Mitglieder Parteien einbringen) durch die Einführung staatlicher Zuwendungen obsolet werden.“ (Koß 2008: 39)
Während die Finanzierung zur Sicherung der Unabhängigkeit der Parteien von Großspendern angedacht ist, führt sie stattdessen im gleichen Maß zur Abhängigkeit vom Staat und der Unabhängigkeit von den Mitgliedern. Verstärkend kommt hinzu, dass „die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen und Spenden an Parteien bis zu einer bestimmten Höchstgrenze […] eine indirekte öffentliche Parteienfinanzierung [ist].“ (Landfried 1990: 112) Die staatliche Intervention in die Parteifinanzen ist somit, zumindest parteiintern, demokratieschädigend, da die Macht der Parteimitglieder in diesem Bereich geschwächt wird. Dementsprechend wandeln sich die deutschen Parteien eher hin zur “cartel party”. (Katz & Mair 1995).
„Bezüglich der Macht- und Einflussverhältnisse innerhalb von „cartel parties“ lässt sich sagen, dass die Mitglieder zwar formale Einflussmöglichkeiten haben, tatsächlich‚ jedoch derart atomisiert [sind], dass sie die Parteiführung nicht gefährden können‘ (Ladner 2004: 243-244, zit. n. Filipponi 2005: 9).“ (Filipponi 2005: 9)
5. Fazit und Kritik
Wie in den letzten Kapiteln aufgezeigt, spielen Spenden eine essentielle Rolle in der Parteienfinanzierung. Dabei unterstützen sie die Parteien unabhängig von Mitgliedsbeiträgen und staatlichen Subventionen ihren Finanzbedarf zu decken und sich selbst am Leben zu halten. Dies ist nach dem Parteiengesetz ein wichtiges Kriterium, da „die Parteien […] ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung [sind].“ (Parteiengesetz 2011: o. S.) Auch wenn Spenden an Parteien niemals aus altruistischen Motiven getätigt werden, ist ihr Einfluss auf die Parteiprogrammatik gering und unterstützt eher bestehende Strukturen und Programme.
So sind auch „[…] Klagen von Politikern, Interessengruppen, Wirtschaftsunternehmen und anderen Organisationen über verzerrte und einseitige mediale Berichterstattungen […] allgegenwärtig.“ (Rhomberg 2009: 128) Die Medien kommen ihrer Aufgabe zur Kontrolle der Politik durchaus nach, treiben es aber regelmäßig in populistische Ausmaße um ihren eigenen Marktwert zu steigern, eigene Kunden zufrieden zu stellen oder einfach nur ihre wirtschaftlichen Interessen zu verfolgen; sie betreiben ihre Medienkampagnen also mittels Framing. Des Weiteren sind die Einflüsse von Politik auf die Medienlandschaft überall zu beobachten, sei es in Form von Beteiligungen oder Aufsichtsräten, so dass eine objektive Berichterstattung selten erfolgt.
Starke realpolitische Veränderungen können durch Unternehmensspenden nicht erreicht werden, weswegen diese nicht nur zu erlauben sondern sogar zu begrüßen sind. Sie zeigen transparent die Unterstützung von Unternehmen an und erleichtern somit für den Wähler die Ausrichtung von Parteien einzuschätzen. Des Weiteren ist die fehlende Förderung durch Steuergelder, im Vergleich zu privaten Spenden, für den Staat eine weitere Entlastung und steigert die parteiliche Unabhängigkeit. Außerdem zeichnet es sich ab, dass auch private Spenden nicht länger vom Staat gefördert werden sollen, da insbesondere die Mandatsträgerbeiträge dieses System ad absurdum führen.
Allerdings ist dafür erforderlich, dass
„[…] eine peinliche korrekte, auf der vollen Anwendung der bestehenden Strafgesetze beruhende Aufarbeitung der Parteispendenaffäre[n] nicht nur zur Legitimation des ständig vom Vorwurf einer schichtspezifischen Selektion bedrohten Strafrechts, sondern auch zur Erhaltung der politischen Kultur unseres Landes unerläßlich [sic!] [ist].“ (Schreiber 1989)
Nur so kann das Vertrauen der Bürger in Parteispenden gesichert und auch gerechtfertigt werden. Eine Begrenzung von Spenden ist demnach weder sinnvoll noch notwendig, allerdings müssen auch die parteinahen Stiftungen, um eine transparente Finanzierung zu sichern, in die Rechenschaftspflicht einbezogen werden. Dies steigert die Transparenz und verhindert die in Kapitel 4 angesprochenen Umwegfinanzierungen. Um dies noch weiter zu untermauern ist eine Offenlegung jeglicher Spenden über 1000 Euro notwendig, da somit auch eine Vielzahl an Kleinspenden bestimmter Branchen- oder Interessenvertreter offensichtlich werden.
Dass ausländische Unternehmen somit begrenzt Einfluss auf die deutsche Politik nehmen, indem sie bestimmte Parteien finanziell unterstützen, und damit ihren eigenen (Handels-)Interessen Nachdruck verleihen können wird wissentlich in Kauf genommen. Da, wie bereits erwähnt, zum Großteil lediglich bereits bestehende Positionen unterstützt werden ist eine Assimilation deutscher Parteien durch ausländische Konzerne aufgrund der fehlenden Wählerbasis der Konzerne innerhalb Deutschlands nicht zu befürchten.
Als kritische Punkte an dieser Arbeit sind zu nennen, dass einige Annahmen nicht nachgewiesen werden konnten, da die Daten für diese fehlten (vgl. Kapitel 4.2, Friedrich-Naumann Stiftung), sowie die fehlende verfassungsrechtliche Betrachtung. Des Weiteren benötigen die Auswirkungen der staatlichen Zuschüsse auf die demokratischen Elemente der Parteien weiterer Untersuchungen. Dies war allerdings aufgrund der Fragestellung wissentlich nicht Teil dieser Arbeit und muss in weiterführenden Papers untersucht werden.
6. Literatur
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Daase, C., Mackenzie, J., Moosauer, N. & Stykow, P. (2008) Politikwissenschaftliche Arbeitstechniken. UTB, Paderborn.
Denkler, T. (2010) Finck: Parteispenden: Wenn Millionen lohnen: Die FDP und ihre Klientel. http://www.sueddeutsche.de/politik/finck-parteispenden-wenn-millionen-lohnen-die-fdp-und-ihre-klientel-1.74699. Accessed 7/23/2014.
Deutscher Bundestag (2014) Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2012 (2. Teil – Übrige anspruchsberechtigte Parteien). http://dip.bundestag.de/btd/18/004/1800401.pdf. Accessed 7/25/2014.
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[1] Dies ist auch bei Privatpersonen denkbar, jedoch wird in dieser Arbeit lediglich die Umwegfinanzierung von Unternehmen beachtet, um den Fokus auf den für die Fragestellung relevanten Faktoren zu halten.
[2] Sinnhaftigkeit bezieht sich hierbei auf die Werbungsfunktion der Zahlung.
[3] Umwegzahlungen liegen in diesem Falle vor, wenn ein Unternehmen anstatt an die Partei an die parteinahe Stiftung spendet, welche die Geld anstatt für die Stiftungszwecke verdeckt an die Partei weitergibt und dieses als „politische Bildungsarbeit“ oder ähnliches deklariert.