Wohin dieser Weg auch führt...
Ehrlich gesagt war ich mir absolut nicht sicher, wie ich meinen Referenztext gestalten, formulieren oder gar strukturieren sollte. Biete ich Text aus meiner Bachelorarbeit im Fach Landschaftsarchitektur an? Repräsentieren Passagen zum Thema Buchhaltung meinen derzeitigen Wissensstand? Oder sollte ich den Weg von Studium zu Studium über die Selbstständigkeit im kreativen Bereich aufzeigen? Vermutlich macht die Mischung mein Dasein und mein Ich aus, daher folgen hier drei Auszüge aus den soeben genannten Bereichen.
Einleitung meiner Bachelorarbeit:
Derzeit erlebt die Branche der Informationstechnologien ein Wachstum, das sich in alle Bereiche des täglichen (Berufs-)Lebens ausweitet. Neben den marktführenden Anbietern, wie A. oder C.W., bieten immer mehr Unternehmen Software an, die vor allem der Erweiterung von fachbranchenspezifischen Programmen dienen soll. So gibt es bereits in Bezug auf die Stadt- und Grünplanung zahlreiche Add-Ons und Programmerweiterungen für CAD-Systeme, die mithilfe von Datenbankmanagern, Bibliotheken, Editoren und Tools das Erstellen von Pflanzplänen, automatischen Legenden und die Visualisierung von Entwürfen erleichtern sollen. Die Zahl der Publikationen, die aktuelle Fachapplikationen für die Grünplanung vorstellt und miteinander vergleicht, um eine objektive Produktwahl zu ermöglichen, ist bisher überschaubar, so dass die Untersuchung und der Vergleich von CAD-Fachapplikationen für die Bepflanzungsplanung interessant sein wird.
Auszug aus einem meiner Businesspläne:
Vom Hobby zum Beruf, von einer Idee zu einer Geschäftsidee - Was als kleine Idee für meine Tochter begann, ist mittlerweile der Grundstein meines Unternehmens.
Durch Handarbeit und individuelle Gestaltung entstehen kreative Holzdekorationsartikel , die genau auf Kundenwünsche angepasst sind. Holzbuchstaben, Schriftzüge, Schlummerlichter oder Türschilder- jeder findet das Richtige für sich.
Der Markt für Dekoration im Innenbereich ist sehr groß und durch Massenprodukte geprägt. Die Fülle dieser Trends ist so groß, dass sich viele Kunden in der riesigen Auswahl nicht mehr zurechtfinden und Massenware schlichtweg ablehnen. Liebevoll gestaltete Produkte sind sehr selten geworden.
L. ist ein zuverlässiger Ansprechpartner in Dekorationsfragen. Das Sortiment umfasst eine große Auswahl an Holzdekorationsartikeln in hoher Qualität und zu erschwinglichen Preisen. Alle Artikel werden entsprechend der Kundenwünsche gestaltet. Es werden umfassende Beratungen per Mail, auf sozialen Netzwerken oder am Telefon- in jedem Fall aber zentral von Zuhause aus- durchgeführt.
Durch wachsende Erfahrung und engen Kundenkontakt soll möglichst jeder realisierbare Kundenwunsch umgesetzt werden. Mit Hilfe von Internetauftritten auf [...] hat der Kunde die Möglichkeit aus einem stets aktuellen Sortiment zu wählen.
In einigen Jahren soll sich L. fest auf dem Dekorationsartikelmarkt etabliert haben und schon der Name allein Symbol für individuelle Produkte sein.
Zu guter Letzt eine Antwort zum Thema Buchhaltung:
Es liegt ein Vertrag laut §311b BGB Absatz 1 vor. Der Kauf des Grundstücks wurde notariell beglaubigt und der neue Eigentümer B. im Grundbuch eingetragen. Da B. den im Kaufvertrag festgelegten Preis von insgesamt 100.000€ bezahlt und S. ihm das Grundstück auch übereignet hat, wurden die Bestandteile des Kaufvertrags erfüllt.
B. hat sich mit Unterzeichnung des Vertrags mit dem Kaufpreis als einverstanden erklärt. Als erfahrener Unternehmer kann ihm unterstellt werden, sich in wirtschaftlichen Belangen erkundigen zu können, d.h. ihm war bewusst, dass der Grundstückspreis deutlich über dem marktüblichen Preis liegt.
Von Wucher (§138 Abs. 2 BGB) kann nicht die Rede sein, da B. sich weder in einer Zwangslage befand, noch zu unerfahren war oder an mangelndem Urteilsvermögen litt. B. hätte andere Nachbarn (falls vorhanden) fragen oder auf andere Grundstücke ausweichen können, wenn ihm der Preis nicht angemessen erschien.
Insofern im Kaufvertrag keine Rücktrittsklausel vereinbart ist, ist S. im Recht. Er hat alles getan, was er laut Kaufvertrag tun musste. Der überteuerte Kaufpreis ist zwar moralisch nicht gutzuheißen, aber in einem Klageverfahren würde ihm Recht gegeben werden.
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Wohin dieser Weg auch führt- mein Leben war bisher mehr als vielfältig. Eins war immer die Konstante: das geschriebene Wort zur Gedanken-, Gefühls- und Informationsübermittlung.